Leasing wird wegen der überschaubaren Finanzierung und der Liquiditätsverbesserung immer beliebter. Doch wie jedes Ding hat auch das Leasing zwei Seiten. In diesem Beitrag wollen wir beide Seiten unter die Lupe nehmen.

Vor- und Nachteile

Die Vorteile des Leasings liegen auf der Hand: Das Leasinggut bleibt in der Anlagenbuchhaltung unberücksichtigt, obwohl man es zu 100 % nutzt. Leasingraten werden als Betriebsausgaben geltend gemacht. Es werden keine Ertragssteuern fällig. Als Mietgeschäft ist Leasing Basel-II-neutral. Dadurch steht man bei Bankverhandlungen über weitere Kredite besser da.

Allerdings sollte man auch die Kehrseite der Medaille betrachten. Häufig gibt es beispielsweise Streit, wenn das Leasinggut zurückgegeben wird. Wenn beispielsweise Ihr geleastes Firmenauto Beschädigungen aufweist, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen, wird der Leasingpartner Wertminderungen geltend machen, die Sie bezahlen sollen.

Außerdem ist man an den Vertrag gebunden. Haben Sie das Auto auf Kredit gekauft, können Sie beispielsweise das Fahrzeug früher als geplant weiterverkaufen und mit dem Geld den Kredit ablösen, wobei Sie vielleicht eine geringe Gebühr bezahlen. Aus einem Leasingvertrag kommt man so einfach nicht heraus. Wenn überhaupt wird dies meist sehr teuer.

Übernehmen Sie sich nicht

Gefährlich ist mehr zu leasen, als finanziert werden kann. Außerdem sollte man genau nachrechnen, ob eine Kreditfinanzierung nicht doch günstiger ist. Hier muss jeder selbst entscheiden, ob die gewonnene Liquidität diesen „Preis“ wert ist.

Grundsätzlich gilt auch beim Leasing, dass die Finanzierung nicht länger laufen sollte, als die Nutzung des angeschafften Gutes. Wenn Sie also etwas leasen, schauen Sie in der amtlichen AfA-Tabelle nach, von welcher Nutzungsdauer man dort ausgeht. Länger sollte der Leasingvertrag nicht laufen.

Die Amortisierung beachten

Man unterscheidet beim Leasing die Voll- und die Teilamortisierung. Bei der Vollamortisierung legen Sie zu Beginn des Leasingverhältnisses fest, ob Sie das Gut bei Vertragsende zum Restwert kaufen, es zu einer geringeren Rate leasen oder zurückgeben.

Bei Teilamortisierung wird die Leasingrate so festgelegt, dass zum Vertragsende ein vorher kalkulierter Restwert verbleibt. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie zum Restwert kaufen, ein neues Produkt erwerben oder erneut leasen.

Bei wem soll man leasen?

Grundsätzlich ist Leasing beim Hersteller günstiger ist als beim unabhängigen Leasinggeber. Allerdings ist es schwierig, einen Hersteller zu finden, der das Leasinggeschäft betreibt. Meist haben sie feste Verträge mit Leasinggesellschaften und machen keine eigenen Angebote.

Wie ist das mit dem Restwert?

Man unterscheidet Leasingverträge mit und ohne Restwert. Wird ein Restwert vereinbart, so wirkt sich dies auf die Leasingraten aus. Vereinfacht ausgedrückt: Je höher der Restwert, umso niedriger die Leasingraten. Das hört sich gut an – kann aber böse ins Auge gehen.

Denn wenn der Leasingvertrag endet, können Sie das Leasinggut zum vereinbarten Restwert kaufen. Wollen Sie das nicht, wird das Leasinggut von der Gesellschaft verwertet. Erzielt sie dabei mehr, als den vereinbarten Restwert, erhalten Sie einen Anteil des Mehrerlöses (häufig 2/3 oder 3/4 des Mehrerlöses). Wird aber ein geringerer Erlös erzielt, müssen Sie den Differenzbetrag zum vereinbarten Restwert zahlen.

Klauseln, wonach Sie einen kalkulierten Restwert garantieren müssen, sollten Sie in jedem Fall ablehnen. Beim „Andienungsrecht“ entscheidet z. B. der Leasinggeber, ob er das Gut zurücknimmt oder Sie es zum vereinbarten Restwert kaufen.

Man kann aber auch ohne Restwert leasen (bei Fahrzeugen spricht man meist vom „Kilometerleasing“). Hier geben Sie das Leasinggut einfach zurück und haben mit nichts mehr etwas am Hut. Allerdings wird das Leasingunternehmen das Leasinggut äußerst genau untersuchen. Etwaige Schäden, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen, wird er hierfür einen finanziellen Ausgleich verlangen. Außerdem werden Nutzungsgrenzen ausgehandelt. Wenn Sie beispielsweise ein Auto leasen und eine Laufleistung von 200.000 Kilometer in drei Jahren vereinbart haben, gelten meist die folgenden (oder ähnlichen) Regeln:

  • Es wird eine „Abweichungszone“ vereinbart. Die Nutzung beispielsweise von 2.000 Kilometer mehr oder weniger als vereinbart, wirkt sich nicht aus.
  • Haben Sie die vereinbarte Kilometerleistung um mehr als in der „Abweichungszone“ vereinbart überzogen, müssen Sie für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer zahlen.
  • Unter Umständen wird auch eine Staffel vereinbart: Je mehr Kilometer Sie „überziehen“, umso höher werden die Kosten pro Kilometer.
  • Wird die Grenze um mehr als die Abweichungszone unterschritten, erhalten Sie Geld zurück. Allerdings kann dieser Betrag niedriger sein, als der, den Sie bei Überschreitung zahlen müssen

Auch darauf müssen Sie achten

Um die Kosten eines Leasings zu ermitteln, müssen Raten, Gebühren und Schlusszahlung berücksichtigt werden. Der Vertrag mit der günstigsten Leasingrate muss nicht der preiswerteste sein. Wenn man alle Kosten addiert, sollte man auch prüfen, ob nicht vielleicht doch die Anschaffung über einen Kredit günstiger ist.

Wichtig ist auch die Laufzeit des Leasingvertrages. Sie können die Leasingraten nämlich nur dann sofort als Betriebsausgaben absetzen, wenn der Vertrag über mindestens 40 % aber nicht über 90 % der betriebsüblichen Nutzungsdauer nach der amtlichen AfA-Tabelle läuft. Wichtig: Sonderzahlungen müssen über die verbleibende Laufzeit verteilt abgeschrieben werden. Eine amtliche Afa-Tabelle finden Sie im Internet (zum Beispiel unter https://www.betriebsausgabe.de/afa-tabelle/).

Überlegen Sie genau, ob Sie sich das Leasing leisten können. Schon nach zwei rückständigen Raten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Sie verlieren das Leasinggut und schulden dem Leasinggeber den entgangenen Gewinn!

Kommt es z. B. bei einem geleasten Auto zu einem Unfall, an dem Sie nicht schuld sind, laufen die Raten meist weiter, auch wenn das Auto nicht genutzt wird. Der Leasinggeber muss aber die Ansprüche gegen-über der gegnerischen Versicherung an Sie abtreten, bei der Sie den Nutzungsausfall geltend machen.

In fast allen Verträgen wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dann muss der Leasinggeber alle Rechte gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten des Leasinggutes an Sie abtreten. Im Haftungsfall müssen Sie aktiv werden. Muss der Lieferant oder Hersteller das Leasinggut zurücknehmen wird der Vertrag rückabgewickelt. Sie erhalten dann die bereits gezahlten Leasingraten zurück – meist jedoch abzüglich einer Gebühr für den Zeitraum, in der das Gut bereits von Ihnen genutzt wurde.

Vergleichen Sie

Bevor Sie sich für eine Darlehensfinanzierung oder für einen Leasingvertrag mit oder ohne Restwertvereinbarung entscheiden, sollten Sie prüfen, welche Variante für Sie die beste Wahl ist. Hierzu können Sie die folgende Tabelle nutzen:

 

Vergleichstabelle

Darlehen

Leasing mit Restwert *

Leasing ohne Restwert *

001

Laufzeit in Monaten

 

 

 

002

Kosten pro Monat

 

 

 

003

001 x 002

 

 

 

004

Zusätzliche Kosten und Gebühren

 

 

 

005

Gesamtkosten 003 + 004

 

 

 

006

Restwert

 

 

 

007

Kosten des Leasinggutes

**

 

 

 

* Werte plus Umsatzsteuer
** Umsatzsteuer hinzurechnen, wenn Sie beim Kauf keine Vorsteuer ziehen konnten