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Befestigungsstelle durch Ansatz einer statischen Ersatzlast von 2,8 Kilonewton gef%u00fchrt werden. Es ist nachzuweisen, dass bei Ansatz dieser statischen Ersatzlast kein Versagen auftritt. Alternativ dazu darf der Nachweis der reinen Sto%u00dfsicherheit auch durch Bauteilversuche gef%u00fchrt werden.Die Anforderungen an die Verwendbarkeit von Bauprodukten wie Verankerungsmitteln zur Befestigung von Fensterelementen am Bauk%u00f6rper sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesl%u00e4nder geregelt. Danach d%u00fcrfen ausschlie%u00dflich Bauprodukte verwendet werden, deren Verwendung in Technischen Baubestimmungen wie EC34 oder EC95 normativ geregelt ist, oder solche, die %u00fcber einen baurechtlichen Verwendbarkeitsnachweis wie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder eine Europ%u00e4isch Technische Bewertung (ETA), nachstehend allgemein als %u201eZulassung%u201c bezeichnet, geregelt sind. Die Landesbauordnungen sehen dar%u00fcber hinaus einen weiteren Verwendbarkeitsnachweis vor, sofern f%u00fcr das betreffende Bauprodukt oder die vorgesehene Bauart keine Zulassung verf%u00fcgbar ist oder wesentlich von Technischen Baubestimmungen abgewichen wird. In solchen F%u00e4llen ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) f%u00fcr die Verwendung nicht geregelter Bauprodukte oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) f%u00fcr die Anwendung von Bauarten bei der Obersten Bauaufsichtsbeh%u00f6rde des zust%u00e4ndigen Bundeslandes zu beantragen. Die Ausf%u00fchrung auf der Baustelle darf erst nach Zustellung des Zustimmungsoder Genehmigungsbescheides erfolgen.Problemfall 1:Fensterelementverankerung in der seitlichen MauerwerkslaibungDie h%u00e4ufig vorzufindende bauliche Situation, bei der Fensterelemente an der seitlichen Mauerwerkslaibung zu verankern sind, setzt voraus, dass ausschlie%u00dflich bauaufsichtlich zugelassene Befestigungs- oder Verankerungssysteme verwendet werden, die eine Verankerung an der Mauerwerkslaibung explizit regeln. Dabei ist zu beachten, dass die Parameter des Mauerwerks wie Mauerwerksart, Steinformat, Druckfestigkeit und Rohdichte den Vorgaben der jeweiligen Zulassung entsprechen m%u00fcssen. In der Baupraxis zeigt sich immer wieder, dass bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsmittel f%u00fcr die Fensterelementverankerung verwendet werden, dabei jedoch die spezifischen Vorgaben der Zulassung, unter anderem die %u00dcbereinstimmung des Verankerungsgrundes, der Montageseite f%u00fcr das Einbringen des Ankers und der Randabst%u00e4nde, nicht beachtet oder %u00fcbersehen werden. Die Ber%u00fccksichtigung der richtigen Montageseite stellt hierbei eine wesentliche Voraussetzung dar. Die meisten verf%u00fcgbaren Zulassungen f%u00fcr Verankerungen in Hochlochziegeln setzen als Montageseite die Au%u00dfen- oder Innenseite des Mauerwerks voraus, nicht jedoch die Laibungsseite. Gerade bei hochd%u00e4mmenden Hochlochziegeln k%u00f6nnen sich die Tragf%u00e4higkeiten bei Verankerung an der Laibungsseite aufgrund der Steinstruktur deutlich von den Tragf%u00e4higkeiten an der Au%u00dfen- oder Innenseite des Mauersteins unterscheiden. Vermeiden lie%u00dfe sich diese Problematik durch die Verwendung von Laibungssteinen, die meist deutlich h%u00f6here Tragf%u00e4higkeiten bei Verankerung in der Laibung zulassen.Bei Mauerwerk aus filigranen Lochsteinen mit geringen Druckfestigkeiten ist die Verankerung in der Mauerwerkslaibung oftmals nicht realisierbar, da in den Zulassungen nur sehr geringe Tragf%u00e4higkeiten ausgewiesen werden. In solchen F%u00e4llen bietet sich ersatzweise die Verwendung eines bauaufsichtlich zugelassenen Verankerungssystems an, bei dem die Elementverankerungen %u00fcber Mauerklammern aus nichtrostendem Stahlblech erfolgt6, bei der keine Anker in der Laibung gesetzt werden.Problemfall 2: Untere Fensterelementverankerung auf der Mauerwerksbr%u00fcstungEbenfalls h%u00e4ufig vorzufinden sind bauliche Situationen, bei denen Fensterelemente auf der oberen Steinlage von Mauerwerksbr%u00fcstungen aufgesetzt und Auszug aus ETA-08/0190 Abbildung (A)11Mauerwerk ohne AuflastForum 9105 | 25

