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                                    DAS PRAXIS-WEBINAR ZUM THEMA: %u201eBefestigung von absturzsichernden Bauteilen%u201c25. November 2025, 10 bis 11.30 UhrInfos und Anmeldung...Fix Max: Ma%u00dfst%u00e4be in der AbsturzsicherungRechtssicherheitDie regelkonforme Befestigung absturzsichernder Bauelemente erfordert in Deutschland einen g%u00fcltigen Verwendbarkeitsnachweis. F%u00fcr die Befestigungen, unter anderem der Fix Max Gewindeanker BS100 des Partnerverbunds FeBaTec/IMB, liegt dieser in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) beziehungsweise allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) vor.Bereits 2003 entwickelte Firmengr%u00fcnder Klaus Brummer das erste Fix Max-System zur Befestigung franz%u00f6sischer Balkone. Damals galten Pr%u00fcfberichte als ausreichend, auch wenn sie die tats%u00e4chliche Tragf%u00e4higkeit nicht belegten. Mittlerweile ist jedoch von vielen Experten mehrfach klargestellt worden, dass diese auf keinen Fall ausreichend sind.Auch h%u00e4ufig genutzte Pr%u00fcfzeugnisse (abP) f%u00fcr Glasgel%u00e4nder, mit denen die Sto%u00dffestigkeit von Glas und Haltekonstruktion nachgewiesen wird, ersetzen den erforderlichen Verwendbarkeitsnachweis f%u00fcr die Befestigung nicht. Sowohl die Befestigungen am Fensterrahmen als auch die Befestigungen der Fenster am Bauk%u00f6rper sind weder %u00fcber die DIN 18008-4, noch %u00fcber die DIN EN 1090-2 und 1090-3 geregelt und ben%u00f6tigen nach Artikel 17 der eingef%u00fchrten Landesbauordnungen einen separaten Verwendbarkeitsnachweis %u2013 etwa in Form einer abZ/aBG oder ZiE/vBG.%u201eBei FeBaTec/IMB gibt es keine Kompromisse, wenn es um Sicherheit geht. Auch wenn dies manchmal Wettbewerbsnachteile brachte %u2013 wir wollten es einfach richtig machen%u201c, meint Gesch%u00e4ftsf%u00fchrerin Andrea Konrad.Sichere L%u00f6sung: Fenster mit Absturzsicherung Fotos und Grafiken: FeBaTec98 Forum05|25
                                
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