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                                    xxx2023 im Mai 2025 zur%u00fcckgezogen wurden und im Internet gel%u00f6scht wurden. Damit ist im Grundsatz der urspr%u00fcngliche Regelungsstand wieder hergestellt. Die am Bau Beteiligten entscheiden vor Ort, ob ein Wandaufbau f%u00fcr den Einbau eines Feuerschutzabschlusses geeignet ist. Das entspricht im %u00dcbrigen den Grundpflichten der am Bau Beteiligten gem. %u00a7 52 (MBO) %u2013 entsprechend nach Landesrecht. Danach sind die am Bau Beteiligten im Zuge der Errichtung, %u00c4nderung, Nutzungs%u00e4nderung und Beseitigung daf%u00fcr verantwortlich, dass die %u00f6ffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das hei%u00dft, dass die am Bau Beteiligten ohne Zustimmung der Bauaufsicht entscheiden k%u00f6nnen, ob die am Bau vorgefundene Einbausituation f%u00fcr eine fachgerechte Montage geeignet ist. Diese Entscheidung ist selbstverst%u00e4ndlich abh%u00e4ngig vom Produkt, der zugeh%u00f6rigen Zulassung, Pr%u00fcfnachweisen und der Einbauanleitung. Eine R%u00fcckversicherung bei den Zulassungsinhabern ist dabei gegebenenfalls ratsam. ySTRAUSS Workwear jetzt mieten.Noch mehr Auswahl %u2013 die DBL erweitert ihr Angebot an ausgew%u00e4hlten STRAUSS Artikeln im komfortablen Mietservice. Ausstatten, holen, waschen, reparieren, bringen %u2013 alles inklusive. Fragen Sie gleich Ihr individuelles Angebot an:dbl.de/strauss-mietenDBL %u2013 Deutsche Berufskleider-Leasing GmbHtel: +49 800 310 311 0 | info@dbl.deNeue Artikel & Farben!DBL_Az_metall-markt_0325_180x126_Strauss.indd 115.05.25 16:19Autor und AnsprechpartnerDipl.-Ing. Karsten Zimmer Bereichsleiter Technik %u2013 Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall EssenKarsten Zimmer %u2013 Bereichsleiter Technik BVMFoto: BVM03|25Netzwerk133
                                
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