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Antrag stellenDie Entlastung erfolgt ausschlie%u00dflich auf schriftlichen Antrag. Voraussetzung ist, dass der zu erstattende Betrag mindestens 250 Euro betr%u00e4gt, was einem Stromverbrauch von j%u00e4hrlich 12.500 Kilowattstunden entspricht. Die entsprechenden Antragsformulare stehen im Zollportal (https://www.zoll-portal.de/) zur Verf%u00fcgung.Laut aktuellem Haushaltsentwurf der Bundesregierung soll die Entlastung in H%u00f6he von 20 Euro pro Megawattstunde auch %u00fcber den 31. Dezember 2025 hinaus fortgef%u00fchrt werden.Bei einer voraussichtlichen Entlastung von mehr als 1000 Euro pro Quartal kann eine unterj%u00e4hrige Auszahlung beantragt werden. Ansonsten ist der Antrag sp%u00e4testens bis zum 31. Dezember des auf das Verbrauchsjahr folgenden Kalenderjahres beim zust%u00e4ndigen Hauptzollamt einzureichen.%u00dcber die Plattform %u201ee-Tool%u201c (https://www.energietool.de/) des ZDH kann vorab gepr%u00fcft werden, ob das eigene Unternehmen grunds%u00e4tzlich entlastungsberechtigt ist. Die erstmalige Antragstellung ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, kann jedoch %u2013 insbesondere bei hohem Stromverbrauch %u2013 finanziell lohnend sein. yInfo:Friederike TanzeglockRechtsanw%u00e4ltin (Syndikusanw%u00e4ltin) beim Bundesverband Metall in Essen friederike.tanzeglock@metallhandwerk.deSchon unsere Beratung bei der Konstruktion spart Kosten und steigert die Qualit%u00e4t. Und Sie profitieren von 240 kompetenten Mitarbeitern an f%u00fcnf Standorten im S%u00fcden. Oder auch dort, wo Sie sich aufhalten. Mehr Infos unter www.karger.net oder 07303 161-100. Damit Sie sich in Ruhe um Ihre Gesch%u00e4fte k%u00fcmmern k%u00f6nnen.Warum wir?KARGERGut verzinkt. Gut beschichtet. Gut drauf.05| 25Netzwerk 147

