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Unternehmerverband Metall Baden-W%u00fcrttembergEinstellung von RentnernBefristung und AktivrenteMenschen, die die Regelaltersgrenze erreicht oder %u00fcberschritten haben, k%u00f6nnen unter erleichterten Bedingungen eingestellt werden.In der Regel wird nur ein befristetes Arbeitsverh%u00e4ltnis gew%u00fcnscht. In diesen F%u00e4llen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu ber%u00fccksichtigen. Dort ist vorgesehen, dass bei einer fr%u00fcheren Besch%u00e4ftigung nur noch eine Befristung mit Sachgrund m%u00f6glich ist (sog. Vorbesch%u00e4ftigungsverbot, %u00a7 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG).F%u00fcr die Einstellung von Menschen, die die Regelaltersgrenze %u00fcberschritten haben, gibt es nun eine Erleichterung. Der neu gefasste %u00a7 41 Abs.2 SGB VI regelt hierzu:%u00a7 14 Absatz 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes [Vorbesch%u00e4ftigungsverbot] gilt nicht f%u00fcr Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, wenn mit befristeten Arbeitsverh%u00e4ltnissen nach %u00a7 14 Absatz 2 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bei demselben Arbeitgeber1. die Voraussetzungen des %u00a7 14 Absatz 2 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eingehalten werden und2. keine der folgenden Grenzen %u00fcberschritten wird:a) eine H%u00f6chstdauer von insgesamt acht Jahren undb) die Anzahl von zw%u00f6lf befristeten Arbeitsvertr%u00e4gen.%u00a7 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bleibt unber%u00fchrt.Im Anwendungsbereich des %u00a7 41 Abs. 2 SGB VI ist momentan noch ungekl%u00e4rt, ob %u201ebei demselben ArbeitErleichterte Regelungen f%u00fcr Arbeitsverh%u00e4ltnisse nach Erreichen der Regelaltersgrenze Foto: AdobeStockgeber%u201c bedeutet, dass irgendwann einmal in der Vergangenheit ein Arbeitsverh%u00e4ltnis bestand, oder ob in diesem fr%u00fcheren Arbeitsverh%u00e4ltnis die Regelaltersrenten erreicht werden musste. Daher empfiehlt sich momentan folgende Vorgehensweise:Pr%u00fcfung, ob ein fr%u00fcheres Arbeitsverh%u00e4ltnis bestand. Wenn ja, Pr%u00fcfung ob in diesem Arbeitsverh%u00e4ltnis die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Wenn ja, ist die Befristung nach den Sonderregeln des %u00a7 41 Abs. 2 SGB VI m%u00f6glich. Wenn nicht, sollte vorsichtshalber die Befristung mit Sachgrund nach den Regeln des %u00a7 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz erfolgen.AktivrenteVoraussetzungen f%u00fcr die Aktivrente:%u2022 Regelaltersgrenze erreicht (NICHT bei vorgezogenen Altersrenten)%u2022 Nichtselbst%u00e4ndige Besch%u00e4ftigung%u2022 Ausnahme: MinijobsEine fr%u00fchere Selbstst%u00e4ndigkeit ist irrelevant, wichtig ist das aktuelle Besch%u00e4ftigungsverh%u00e4ltnis. Informationen finden Sie unter anderem auf den Homepages der Krankenkassen oder hierhttps://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html. yNetzwerk 13103| 26

