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Handynutzung der Azubis am ArbeitsplatzUVM %u2013 Unternehmerverband Metall Baden-W%u00fcrttembergKonstruktivHandys und Azubis sind mittlerweile untrennbar. Doch wie geht man mit der Situation um? Was ist rechtlich erlaubt und was nicht? Kann ein Betrieb Nutzen aus der Handyaffinit%u00e4t seiner Azubis ziehen?Wenn man sich das Thema Handynutzung am Arbeitsplatz genauer betrachtet, gibt es meistens nur zwei Meinungen, die des Betriebs und die des Azubis. Die Meinung des Betriebs lautet oft: Der Azubi l%u00e4sst sich viel vom Handy ablenken und ist nicht bei der Sache. W%u00e4hrend der Arbeitszeit ist er dadurch nicht wirtschaftlich und gegen%u00fcber der restlichen Belegschaft ist dies unfair: %u201eDaf%u00fcr sind die Pausen da.%u201cAuf der anderen Seite ist die Meinung der Azubis: Es ist langweilig %u2013 ich habe gerade nichts zu tun und keiner h%u00f6rt oder sieht mich. Oder ich schaue im Handy nach, weil ich nicht fragen will/kann %u2013 und ein immer gr%u00f6%u00dferer Faktor: Die Familie macht sich Sorgen und will immer sofort eine Antwort %u2013 geht doch schnell.Rechtliche GrundlagenAber was ist in so einer Situation erlaubt und was nicht?Rechtlich erlaubt:%u2022Grunds%u00e4tzlich ist ein Verbot am Ausbildungsplatz zul%u00e4ssig%u2022Weisung erteilen und bestimmen%u2022Nutzung dulden %u2013 beispielsweise zehn Minuten am Arbeitstag%u2022Bei wiederholter regelwidriger Nutzung %u2013 AbmahnungRechtlich nicht erlaubt:%u2022Handy wegnehmen%u2022Filmen bei Handynutzung als Beweis f%u00fcr die K%u00fcndigung%u2022Fotos/Videos von KollegInnen ohne Einwilligung erstellen%u2022Privathandy als Diensthandy nutzen %u201em%u00fcssen%u201c, beispielsweise als Azubi auf der BaustelleKlare aber konstruktive Regeln festlegenFakt ist, Smartphones sind zu unseren Alltagsbegleitern geworden. Ein Komplettverbot ist nicht rechtens (gesetzliche Pausen). Es ist empfehlenswert, einen konstruktiven Umgang mit Smartphones gleich am ersten Tag der Ausbildung zu kommunizieren. Hier bietet sich eine f%u00fcr alle Beteiligten eine gleiche Regelung an. Sanktionsmechanismen k%u00f6nnen in Gang gesetzt werden bei Missachtung der betrieblich festgelegten und klar kommunizierten Regeln. Eine fristlose K%u00fcndigung ist bei %u201eFu%u00dfspuren%u201c im Internet m%u00f6glich %u2013 nachweisbare Posts, die w%u00e4hrend der Arbeitszeit abgesetzt wurden.Aber wie kann der Betrieb die SmartphoneAffinit%u00e4t seiner Azubis f%u00fcr sich besser nutzen?Junge Menschen kennen sich meistens mit Social Media sehr gut aus. Machen Sie sich das zunutze. Lassen sie die Azubis Kurzfilme auf der Baustelle drehen und nutzen Sie diese Kurzfilme, unter Beachtung der Pers%u00f6nlichkeits- und Urheberrechte sowie sicherheitsrelevanter Bereiche, als Werbung f%u00fcr ihren Social-Media-Kanal des Betriebs. Oder binden Sie junge Leute in ihren Bewerbungsprozess ein. Fragen Sie sie nach Verbesserungsvorschl%u00e4gen und %u00c4nderungsw%u00fcnschen. Schnell, einfach und %u00fcbersichtlich sollen Bewerbungsprozesse mittlerweile sein und wer kann ihnen das besser vermitteln als ein junger Mensch, der diesen Prozess erst vor kur-Foto: AdobeStockzem durchlaufen hat? y04|25130Netzwerk

