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                                    Fachverband Metall Nordrhrein-WestfalenSteuerbonus f%u00fcr HandwerkerleistungenReform statt AbschaffungDie Steuerbeg%u00fcnstigung f%u00fcr Handwerkerleistungen nach %u00a7 35a Abs. 3 EStG (umgangssprachlich %u201eSteuerbonus%u201c) steht im Fokus aktueller Konsolidierungs%u00fcberlegungen.Eine Abschaffung ist aus Sicht des Handwerks der falsche Weg. Der Steuerbonus ist kein betrieblicher Subventionsmechanismus, sondern ein Anreiz f%u00fcr Verbraucher, Handwerkerleistungen legal zu beauftragen. Gerade in Zeiten hoher Inflation tr%u00e4gt die Regelung zur Bek%u00e4mpfung von Schwarzarbeit bei und entlastet insbesondere Geringverdiener-Haushalte. Diese Ziele sind auch im Koalitionsvertrag ausdr%u00fccklich verankert. Die Devise muss daher lauten: Reform statt Abschaffung. Verantwortungsvolle Rolle des Handwerks Trotz einer Billion Euro Steuereinnahmen, die gesamtstaatlich f%u00fcr 2027 erwartet werden, besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf der Staatsfinanzen. Das Handwerk ist bereit, im Reformgesamtpaket seinen Beitrag zu leisten. Die Mindereinnahmen der Steuerbeg%u00fcnstigung f%u00fcr Handwerkerleistungen betragen nur 0,2 Prozent der Ausgaben des Bundes %u2013 dennoch legen wir konkrete Reformimpulse vor. Der ZDH schl%u00e4gt dazu %u2013 analog zum Bundesrechnungshof %u2013 einen moderaten Sockelbetrag vor. Dieser muss auch bei kleinteiligen, schwarzarbeitsanf%u00e4lligen Auftr%u00e4gen einen sp%u00fcrbaren Anreiz setzen und sollte automatisch an die Preisentwicklung gekoppelt werden. Daneben sind zwei Reformvorschl%u00e4ge des ZDH zentral: Mitnahmeeffekte gezielt abbauen Das Handwerk denkt und arbeitet pragmatisch: Mitnahmeeffekte bringen keine zus%u00e4tzlichen Auftr%u00e4ge und sollten daher abgebaut werden. Gesetzlich vorgeschriebene Pr%u00fcf-, Garantie- und Wartungsleistungen k%u00f6nnen daher von der Steuererm%u00e4%u00dfigung ausgenommen werden. Auch die Geltendmachung von Kosten f%u00fcr Handwerkerleistungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung von vermieteten Immobilien kann aus dem Anwendungsbereich herausgel%u00f6st werden. Diese von der Rechtsprechung vorgenommene Ausweitung des Anwendungsbereichs wird vom ZDH seit Jahren kritisiert. B%u00fcrokratie abbauen %u2013 Digitalisierungspotenzial nutzen Die Abwicklung der Steuerbeg%u00fcnstigung %u00fcber die Einkommensteuererkl%u00e4rung ist f%u00fcr Verwaltung wie Verbraucher zu b%u00fcrokratisch und verz%u00f6gert den Liquidit%u00e4tsnutzen f%u00fcr die Verbraucher. Stattdessen sollten die bislang getrennten Regelungen nach %u00a7 35a Abs. 2 und 3 EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen) zu einem einheitlichen F%u00f6rdertatbestand zusammengef%u00fchrt werden. Die Abwicklung k%u00f6nnte au%u00dferhalb der Einkommensteuererkl%u00e4rung %u00fcber ein beispielsweise bei der KfW angesiedeltes digitales Antragstool erfolgen. Dies entlastet die Finanzverwaltung, vereinfacht die politisch angestrebte Amtsveranlagung (automatischer Einkommensteuerbescheid) und schlie%u00dft zielgerichtet Doppelf%u00f6rderungen mit bestehenden staatlichen KfW-F%u00f6rderprogrammen aus. Alternativ w%u00e4re denkbar, dass die vom Staat f%u00fcr den Kunden gew%u00e4hrte Steuerbeg%u00fcnstigung direkt mit der Handwerkerrechnung verrechnet wird, sodass der Kunde einen unmittelbaren Liquidit%u00e4tsvorteil erh%u00e4lt. Der Handwerksbetrieb %u00fcbernimmt die Abwicklung mit der Steuerbeh%u00f6rde und l%u00e4sst sich dort den Abzug erstatten. Dieses Erfolgsmodell aus Schweden wurde im Jahr 2025 sogar ausgeweitet, um Haushalte zu energetischen Sanierungen zu motivieren und den Einbruch der Bauwirtschaft abzufedern. Fazit: Der Steuerbonus f%u00fcr Handwerkerleistungen muss erhalten bleiben und sollte gezielt weiterentwickelt werden. Entscheidend ist, Mitnahmeeffekte abzubauen, Doppelf%u00f6rderungen auszuschlie%u00dfen und Digitalisierungspotenzial zu nutzen. Und damit den unver%u00e4ndert wichtigen Zweck der Steuerbeg%u00fcnstigung zu erhalten: Schwarzarbeit bek%u00e4mpfen. yDie Abschaffung des %u201eSteuerbonus%u201c ist laut ZDH der falsche Weg02| 26136 NetzwerkFoto: AdobeStock
                                
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