Die Knackpunkte der ISO/DIS 9606 Schweißerprüfung

Nachdem der internationale Normenausschuss ISO/TC 44/ SC 11 "Qualification requirements for welding and allied processes personnel" den ersten Entwurf der ISO/DIS 9606:2024-10 „Prüfung von Schweißern – Schmelzschweißender“ im Oktober 2024 veröffentlich hatte, konnten Kommentare zu dem Entwurf formuliert werden.

In der Folgezeit gingen ca. 240 Einsprüche und zwölf Seiten mit geänderten Tabellen und Listen an den Normenausschuss. In einer Reihe von Sitzungen wurden die Einsprüche in der Arbeitsgruppe ISO/TC 44/SC 11/WG 4 diskutiert und entschieden. Abschließend werden alle Punkte erst im Frühjahr 2026 diskutiert sein.

Da das Ergebnis der Diskussion von dem ersten Entwurf stark abweicht, wird zumindest Deutschland eine Abstimmung über einen zweiten Entwurf fordern. Damit wird das vorgesehene Datum der Veröffentlichung am 01.05.2026 nicht mehr eingehalten werden können. Eine Veröffentlichung als DIN EN ISO 9606 wird vor 2027 nicht möglich sein.

Neben vielen Einsprüchen von deutscher Seite sind für uns immer noch einige „Knackpunkte“ offen:

  1. Der Geltungsbereich für Schweißzusätze beinhaltet beim Schweißen mit dem Schweißzusatz FE1 (früher FM1) die Gruppe der Schweißzusätze FE1 und FE2. D. h., ein Schweißer mit einer Prüfung an S235 mit FM1 darf auch in Zukunft hochfeste Feinkornbaustähle mit dem Zusatz FE2 schweißen. Diese Handfertigkeit wird von den deutschen Delegierten bezweifelt. Unser Vorschlag ist, dass der Geltungsbereich FE1 nur FE1 beinhaltet.
  2. Insbesondere die amerikanischen Delegierten sehen einen Gaswurzelschutz, wie z. B. beim Formieren, als Badsicherung an. D. h., ein Schweißen unter den Prüfbedingungen ss gb beinhaltet ss mb und bs. Ein Schweißen ohne Badsicherung (ss nb) ist nicht erlaubt. Von deutscher Seite wird die unterstützende Wirkung eines Gaswurzelschutzes als nicht gravierend angesehen und das Schweißen ohne Badsicherung (ss nb) sollte erlaubt sein.
  3. Die Art des Werkstoffübergangs (im Kurzschluss (D), großtropfig (G) oder feintropfig (S)) ist zu beachten. Kein Delegierter kann erklären, wo physikalisch ein Lichtbogen im Kurzschluss endet und wo ein Übergangslichtbogen anfängt. Die gleiche Problematik stellt sich bei der Trennung zwischen Übergangslichtbogen und Sprühlichtbogen.
  4. Für mich ist ein weiterer Knackpunkt die Einführung eines weiteren Prüfstücks für Kehlnähte mit einem Winkel von < 60° (ähnlich wie beim Rohrabzweig).
  5. Die halbjährliche schriftliche Bestätigung des Schweißens im Geltungsbereich auf der Prüfbescheinigung soll für die Positionen H-L045 und H-J045 für die Positionen PC und PF bzw. PG gesondert erfolgen.

Es bleibt abzuwarten welche weiteren Einsprüche nach der Umfrage zum zweiten Entwurf im Jahr 2026 hereinkommen. Z. Z. sieht es für mich so aus, dass es dem zukünftigen Nutzer der Norm nicht einfacher gemacht wird.

Frank Kania, Technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall in Essen