FeBaTec auf der FENSTERBAU FRONTALE

Der Glasanteil der modernen Architektur hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Die daraus resultierenden bodentiefen und absturzsichernden Fensterelemente werden in vielen Fällen mit Umwehrungen, sogenannten „französischen Balkonen“ ausgeführt. Ob Fensterelemente mit vorgesetzten Stahlgeländern, Glasbrüstungen oder andere Umwehrungen vor dem Absturz schützen, ein Aspekt wird bei allen Ausführungen häufig vernachlässigt: Die absturzsichernde Befestigung zwischen Fensterrahmen und Umwehrung.

 

Die absturzsichernde Befestigung zwischen Fensterrahmen und Umwehrung.

Die MVV TB (Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) bzw. die eingeführten Technischen Baubestimmungen der Länder fordern gem. Abschnitt C1 für Bauprodukte, welche nicht die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung tragen, den Verwendbarkeitsnachweis über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall.Im Abschnitt 5.1 „Befestigung von Fenster und Außentüren“ des RAL-Montageleitfadens wird dies ebenfalls gefordert. Unter anderem werden einbruchhemmende, explosionshemmende, so wie auch absturzsichernde Elemente dem „Sonderfall“ zugeordnet.

Leider wird die fachgemäße Nachweisführung für diesen Anwendungsbereich bei vielen Bauvorhaben noch nicht ausreichend beachtet, bzw. verlässt sich der Anwender auf Nachweise, welche hierfür nicht bestimmt sind. Einige Anbieter absturzsichernder Befestigungen werben gezielt mit Slogans wie z.B. „nach ETB geprüft“ oder „Befestigung mit ETA“. Insbesondere die Nennung der ETB-Richtlinie suggeriert hierbei dem Anwender Produktsicherheit, da diese seit knapp 40 Jahren ein eingeführtes Regelwerk bzgl. der Absturzsicherung ist. Ein großes Problem dabei ist, dass die Befestigungen entweder nicht den notwendigen Verwendbarkeitsnachweis aufweisen (ein Prüfbericht ist hier nach Technischen Baubestimmungen nicht ausreichend) oder der Verwendbarkeitsnachweis nicht mit dem Anwendungsbereich übereinstimmt.

Insbesondere Systemhersteller von Glasbrüstungen in Ausführung als „französischen Balkon“ ignorieren die Korrelation zwischen Verwendbarkeitsnachweis und Anwendungsbereich und empfehlen sehr häufig Schrauben, welche hierfür nicht zugelassen sind. Problematisch hierbei ist, dass einige notifizierte Prüfinstitute die Befestigung in das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) der absturzsichernden Glasbrüstungen nach DIN 18008-4 aufnehmen, wodurch die Verwendbarkeit der Befestigung suggeriert wird. Dieses abP weist aber lediglich die Tragfähigkeit gegen stoßartiges Einwirken nach. Querlasten für statische Nachweise bzw. für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit können in den wenigsten Fällen regelkonform ohne weitere Prüfungen der Befestigungen ausgestellt werden. Dabei ist genau das ein wichtiger Punkt, welcher durch den Anwender einzuhalten ist.

Abbildung 3 - Befestigung der Glasbrüstung BG015 mit dem Fix Max Gewindeanker - BS100              Quelle: IMB

Die absturzsichernden Befestigungssysteme der Firma FeBaTec GmbH aus Rosenheim, wurden explizit für diesen Anwendungsfall über die abZ/aBG Z-14.4-884 allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese zugelassenen Befestigungssysteme bieten Herstellern, Planern und Anwendern Planungs-, Handlungs- und Rechtssicherheit. Denn grundsätzlich haftet das bauausführende Fachunternehmen für eine regelkonforme Ausführung seiner erbrachten Bauleistung unter Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben. Neben der Prämisse der umfassenden Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist eine einfache und schnelle Handhabung ein weiteres Credo der Firma FeBaTec GmbH. So lassen sich die meisten Umwehrungen (wesentlich abhängig von Höhe und statischen Anforderungen) mit nur 2 Befestigungspunkten pro Seite montieren.

Durch eine werkseitige Vormontage der Befestigungen im Fensterrahmen kann der Montageablauf auf der Baustelle deutlich koordinierter ablaufen und die Arbeitszeit sowie Fehlerquoten können gesenkt werden.

Gerne nehmen wir uns Zeit und beraten Sie hierzu vollumfänglich. Übrigens sind wir Mitaussteller am MetallbauTREFF auf der FENSTERBAU FRONTALE 2024. Sie finden uns in Halle 5, Stand 123/124.

Mehr Informationen unter www.febatec.com / www.imb-vertrieb.de