Mehr Klarheit durch neue Richtlinienfassung

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. hat die überarbeitete Richtlinie „Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen“ (TBDK) veröffentlicht. Die Neufassung ersetzt die bisherige Ausgabe vom 5. Mai 2014 und berücksichtigt aktuelle technische Regelwerke ebenso wie Erfahrungen aus Prüfung, Zertifizierung und praktischer Anwendung.

Neu: Die Richtlinie zur Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen (TBDK). Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge

Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Dauerfunktionsfähigkeit und Bedienungssicherheit von Fenstern und Fenstertüren über die gesamte Nutzungsdauer sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an die Befestigung tragender Beschlagteile, insbesondere von Scherenlagern und Ecklagern.

Die Überarbeitung enthält zahlreiche Klarstellungen und Ergänzungen, die Herstellern, Systemgebern und Prüfinstituten eine eindeutige und praxisgerechte Umsetzung erleichtern. Aktualisiert wurden unter anderem Verweise auf technische Regelwerke; zudem wurde ein ergänzendes FAQ-Dokument erstellt. Präzisiert werden außerdem die Verantwortlichkeiten von Beschlagherstellern sowie Herstellern von Fenstern und Fenstertüren hinsichtlich Festigkeit, Befestigung und Nachweisführung.

Detaillierte Funktionsnachweise

Ein Schwerpunkt liegt auf Fenstern und Fenstertüren mit Flügelmassen von mehr als 150 Kilogramm. Für diese Anwendungen beschreibt die Richtlinie die erforderlichen Dauerfunktionsnachweise nach EN 13126-8 nun deutlich detaillierter. Ergänzt wurden Anforderungen an verschiedene Prüfverfahren, darunter Zusatzlastprüfungen, Laibungsprüfungen, Falzhindernisprüfungen sowie Prüfungen von Drehbegrenzern.

Auch die Prüfverfahren für Scherenlager und Ecklager wurden grundlegend überarbeitet. Prüfaufbauten, Krafteinleitungen und zulässige Hilfsmittel sind nun genauer beschrieben, um die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der Prüfergebnisse zu verbessern. Hinweise zur Bildung von Fertigungsgruppen, dem sogenannten Clustering, erleichtern zudem den wirtschaftlichen Nachweis unterschiedlicher Fertigungsvarianten.
Für eine bessere Nachvollziehbarkeit gegenüber der Vorgängerversion enthält die Richtlinie erstmals ein eigenes Kapitel „Änderungen“, in dem die wesentlichen Anpassungen zusammengefasst sind.

Alle Werkstoffe und Kombinationen

Die Richtlinie gilt werkstoffübergreifend für Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff, Holz, Metall sowie entsprechenden Werkstoffkombinationen. Ihre Anforderungen können sinngemäß auch auf vergleichbare Beschläge anderer Öffnungsarten angewendet werden. Erarbeitet wurde die Richtlinie gemeinsam mit Vertretern der Beschlagindustrie, Systemgebern, Prüfinstituten und Fachverbänden. Beteiligt waren unter anderem der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V., die RAL-Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme e.V., das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert, das Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim sowie der Technische Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF).

Die neue Richtlinie sowie die dazugehörigen FAQ sind ab sofort auf der Homepage der Gütegemeinschaft abrufbar. 

Link zum Download:
Richtlinie TBDK: https://www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de/Pruefen-Zertifizieren/Richtlinien/