Die Prognose berücksichtigt, aufbauend auf dem bisherigen Erhebungsmodell, die aktuellen Auswirkungen der konjunkturellen Unsicherheiten insgesamt, der rückläufigen Inflation, der sich verbessernden Zinsentwicklung sowie insgesamt die politischen Rahmenbedingungen im Ordnungs- und Förderrecht. Die Verunsicherung der Bauherren und Investoren durch unklare politische Rahmenbedingungen hat auch im Jahr 2024 zu Marktrückgängen geführt. Angekündigte Konjunkturprogramme der Bundesregierung, auch im Rahmen verbesserter Förderanreize, können den Markt im Bereich der Sanierung 2025 stützen.
Auch der Außentürenmarkt weist im Jahr 2024 einen Rückgang von 9,4 Prozent auf, der im Jahr 2025 nur noch ein leichtes Minus von 0,4 Prozent aufweist. Sowohl im Fenster- als auch im Außentürenmarkt kommt es jedoch in den Jahren 2024 und 2025 zu deutlichen Verschiebungen der Marktanteile vom Wohnungsneubau zur Sanierung insgesamt. So gehen die Prognosen für 2025 in beiden Marktsegmenten davon aus, dass der Neubau im Wohnbereich im Zeitraum 2023 bis 2025 kumuliert um circa 50 Prozent einbrechen wird.
Deutliche Baukrise
„Sowohl die Genehmigungen als auch die Markterwartungen im Neubau und Sanierung zeigen die deutliche Baukrise. Ein Rückgang des gesamten Fenstermarktes im Wohnungsneubau im Jahr 2023 bis 2025 um kumuliert circa 50 Prozent ist dramatisch“, betont VFF-Geschäftsführer Frank Lange. „Auch wenn der Rückgang im Sanierungssegment mit „nur“ fünf Prozent moderat erscheint, wird deutlich, dass sowohl die Neubauziele als auch die angestrebte Sanierungsrate von zwei Prozent signifikant verfehlt werden. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen der Zins- und Preisentwicklung verbessern, braucht es ein langfristig und ausreichend ausfinanziertes Konjunkturprogramm an Förderung und steuerlichen Anreizen – spätestens im Regierungsprogramm nach den Bundestagswahlen. Denn nur eine starke Bauwirtschaft schafft Wohnraum und den Umbau eines klimaneutralen Baubestandes und sichert somit langfristig die Versorgungssicherheit und Preisstabilität im Energiebereich.“
BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs ergänzt: „Es ist politisch gewollt, die viel zu niedrige Sanierungsquote anzuheben. Dazu braucht es außer einer verlässlichen Förderkulisse auch ein angemessenes Ordnungsrecht. Die europäische EPBD hat hier konkrete Vorgaben immerhin für Nichtwohngebäude gemacht – aber auch für Wohngebäude müssen die Mitgliedsstaaten perspektivisch Einsparziele erreichen. Wir werden die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht aufmerksam begleiten.“