Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg meldet Tarif-Abschluss

Am 07.02.2023 fanden sich der Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg und die IG Metall, Bezirksleitung Baden-Württemberg, im Mercure Hotel in Sindelfingen zur zweiten Verhandlungsrunde zusammen.

Am Ende eines langen Verhandlungstags mit einem intensiven Austausch aller Argumente, mehreren Unterbrechungen und Abstimmung in den jeweiligen Verhandlungskommission, konnten sich die Tarifvertragsparteien auf folgenden Tarifabschluss einigen:

 

Jörg Kauderer, Hauptgeschäftsführer UVM

Laufzeit:

Insgesamt 15 Monate (01.02.2023 bis 30.04.2024)

Dabei werden im Zeitraum vom 01.02.2023 bis einschließlich 30.04.2023 (3 Monate) die seither gültigen Tabellenwerte für Löhne, Gehälter und Vergütungen für Auszubildende/dual Studierende fortgeschrieben („Leermonate“).

In den darauffolgenden 12 Monaten - vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 – werden die Tabellenwerte aller Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen wie folgt angepasst:

Tabellenwirksame Erhöhungen ab 01.05.2023:

1. Prozentuale Erhöhung aller Löhne und Gehälter um + 5,2 Prozent.

2. Pauschale Erhöhung der Vergütungen für alle Auszubildenden und dual Studierenden ab 1. Mai 2023 wie folgt:

Erstes Ausbildungsjahr: + 60 EUR

Zweites Ausbildungsjahr: + 65 Euro

Drittes Ausbildungsjahr: + 70 Euro

Viertes Ausbildungsjahr: + 75 Euro

Inflationsausgleichsprämie:

Die Beschäftigten erhalten eine steuerfreie Inflationsprämie in einer gesamten Höhe von 1200 Euro. Davon sind 600 Euro mit der Abrechnung März 2023 auszuzahlen.

Die restlichen 600 Euro müssen bis spätestens zum 31.12.2023 an die Beschäftigten fließen. Die Wahl des Auszahlungszeitpunkts der zweiten Tranche ist nach betrieblichen Erfordernissen wählbar. Bei Vorhandensein eines Betriebsrats ist dieser Termin zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat abzustimmen.

Auszubildende und dual Studierende erhalten einmalig 600 Euro, die ebenfalls im März 2023 ausbezahlt werden müssen. Wirtschaftlich notleidende Unternehmen können die teilweise oder vollständige Aussetzung der Zahlung der Inflationsprämie unbürokratisch beim UVM beantragen. Danach erfolgt eine Abstimmung unter den Tarifvertragsparteien.

Kündigungsmöglichkeit:

Die aktualisierten Lohn- und Gehaltsabkommen können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, frühestens jedoch zum 30. April 2024 gekündigt werden.

Bewertung:

Gesellschaft und Wirtschaft befinden sich noch immer in einem „Mehrfach-Krisen- Modus“. Dieser wird nicht zuletzt von der latent hohen Inflationsrate von deutlich über acht Prozent maßgeblich beeinflusst. Der vorliegende Abschluss UVM-IGM lässt erkennen, dass sich beide Parteien dieser Problemlage bewusst waren. Es ist zu würdigen, dass sich mit dem erzielten Abschluss sowohl der Unternehmerverband als auch die Gewerkschaft an ihrer jeweiligen Schmerzgrenze positioniert haben und damit der einzig mögliche Kompromiss gefunden werden konnte. In Summe bedeutet die durch drei Leermonate verlängerte Laufzeit des Abschlusses, die tabellenwirksame Erhöhung um + 5,2 Prozent, sowie die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie für Tariflohngruppe 6 („Ecklohn“) eine gemittelte Erhöhung von 5,3 Prozent pro Jahr.

„Damit wurde der in unserer Mitgliederumfrage ermittelte Wert einer „im Grenzfall akzeptablen Lohn- und Gehaltserhöhung“ nur graduell überschritten. In nur zwei Verhandlungsrunden wurde ein „Abschluss der Vernunft“, mit Planungssicherheit für die nächsten15 Monate erreicht, der die Belastungen des Metallhandwerks in Baden-Württemberg in erträglichen Grenzen hält“, betonen Gabriele Heiduk, die Vorsitzende der UVM-Tarifkommission und Hauptgeschäftsführer Jörg Kauderer in einer Pressemitteilung.